Kostümauswahl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner sind der/die Mieter/in und Scala Kostüme Kostümverleih / Weth

Die Mietkostüme sind Eigentum der Vermieterin. Der/die Mieter/in verplichtet sich, die Mietkostüme sorgfältig zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.

Der Mietpreis gilt in der Regel für die Dauer von 5 Tagen, wobei der Abhol- und Rückgabetag mitgezählt werden. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietdauer um weitere 5 Tage kostenpflichtig abzgl.Reinigungskosten.

Bei Reservierung wird eine anteilige Reservierungsgebühr erhoben, mit der die Kosten für Beratung sowie der mit der jeweiligen Anmietung verbundenen Aufarbeitung  der Mietkostüme abgedeckt werden. Die Reservierungsgebühr wird vollständig mit dem Mietpreis verrechnet, bei Nichtabholung oder Stornierung verfällt die Reservierungsgebühr.

Der/die Mieter/in haftet für Beschädigungen, die während der Mietdauer eingetreten sind. Bei Verlust oder Totalschaden haftet der/die Mieter/in für den Wiederbeschaffungswert.

Kleinere Reparaturen und die Reinigung sind im Mietpreis enthalten. Falls die Mietkostüme übermäßig verschmutzt sind, trägt der/die Mieter/in die zusätzlichen Mehrkosten für die Reinigung.

Der/die Mieter/in verpflichtet sich bei Verzögerung des Rückgabetermins die Vermieterin zu informieren.

Der Mietpreis ist spätestens bei Abholung zu bezahlen. Die Vermieterin kann eine Kaution verlangen, die für die Mietdauer unverzinst hinterlegt wird.

Versicherungsschutz besteht nicht.

 

Gerichtsstand ist Lörrach

 

 

 

 

 

 

 

 
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Heute ist
23. Februar 2012
Ihr Weg zu Scala